Zitat:
Zitat von Lucius
Wenn der Schiedsrichter den Fehler (falscher Rückschläger) bemerkt, muss er IMHO auf jeden Fall ein LET geben. Er darf NICHT aufgrund Regel 10.1.11 Punkt für den Aufschläger geben. Ich sehe hier auch keinen Auslegungsspielraum.
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Nein, es ist eine "kann"-Regel und gilt zudem nur wenn der entsprechende Ballwechsel noch läuft! Ist der Ballwechsel wie in dem geschilderten Fall hier schon beendet, hat der Schiedsrichter kein Ermessensspielraum mehr. Dann muss der Punkt gegen das Doppel, in dem der falsche Rückschläger den Ball gespielt hat zählen!
Die Regel lautet:9.2
Das Spiel kann unterbrochen werden,
9.2.1 um einen Irrtum in der Aufschlag-, Rückschlag-
oder Seitenreihenfolge zu berichtigen;
Bemerkt es keiner - auch der Schiedsrichter nicht - und der Punkt wird für die Paarung mit dem falschen Rückschläger gezählt, dann kann man den Punktestand, der sich aus dem Irrtum ergeben hat, auch im Nachhinein nicht korrigieren. Wenn es später bemerkt wird, wird zwar Auf- und Rückschlägerreihenfolge wieder korrigiert, aber die bis dahin gespielten Punkte haben Bestand.
Die oben genannte Regel bezzieht sich sowohl auf einen unmittelbar vorher eingetreten Fehler bei der Auf- undRückschlagreihenfolge, wie auch auf eine beliebig späteren Zeitpunkt. Beim beliebig späteren Zeitpunkt wird dann auch nur der unterbrochene Ballwechsel wiederholt.
Wäre ja auch blöd, wenn der Schiedsrichter jeden Ball wiederholen lassen müsste, der durch eine falsche Reihenfolge hervorgegangen ist. Das würde der Paarung die den Aufschlag annehmen oder aufschlagen muss einen Freibrief geben. Die könnten einfach immer wieder die Reihenfolge missachten. Passiert ja nix, wenn's der Schiri merkt, muss er den Ballwechsel wiederholen lassen...
Die kann-Regel setzt ein Schiedsrichter sicher nicht all zu oft in einem Spiel ein, selbst wenn der Ballwechsel noch läuft wenn er es bemerkt. Ein- vielleicht zweimal in einem Spiel wird er dann Let gewähren. Kommt es öfter vor, dass eine Paarung "pennt", dann wird er den Punkt für die Gegner zählen.
Grundsätzlich wird ein Schiedsrichter versuchen schon vor der Ausführung des Aufschlages auf eine vorraussichtlich falschen Rückschläger aufmerksam zu machen, wenn es sonst keiner bemerken sollte.
Ein Schiedsrichter, der so wie du beschreibst handeln würde, müsste mit dem Protest der dadurch Benachteiligten rechnen, dem ein vorhandener OSR in dem Fall stattgeben müsste.
Regel Teil B Proteste: 3.3.3 Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters
oder Schiedsrichter-Assistenten in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann beim Oberschiedsrichter Protest eingelegt werden.
Die Entscheidung des Oberschiedsrichters ist endgültig.