Zitat:
Zitat von Frank Schmidt
Ja, sinnvoll finde ich diese Regelung auch nicht. Wird ein Athlet vor und nach dem Wettkampf positiv getestet, kann man offenbar während des Wettkampfs dopen wie man lustig ist ohne eine Konsequenz befürchten zu müssen - ich denke, da besteht ein Bedarf der Änderung der Regeln.
Besser würde ich finden, wenn man rückwirkend ab dem Testzeitpunkt alle Wettkämpfe aberkannt bekommt.
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Verstehe jetzt nicht ganz, was du meinst, oder du hast was falsch verstanden. Es gibt Substanzen, die sind quasi für den Trainingsbetrieb nicht verboten, dürfen aber im Wettkampfbetrieb wegen möglicher Vorteile nicht benutzt werden - zum Beispiel Stimulantien oder starke Schmerzmittel. Hintergrund könnte sein, dass man im Wettkampf nicht wacher oder schmerzunempfindlicher sein soll, als der Kontrahent (Wettbewerbsverzerrung). Wie man das im Training handhabt, ist dann die Sache des Sportlers, solange man nicht gegen das Arzneimittelgesetz, Verschreibungsrichtlinien usw. verstößt. Da diese Substanzen nur zu bestimmten Zeitpunkten (während des Wettkampfes) als Doping zählen, sind sie sonst halt nicht verboten. Mit diesen Substanzen außerhalb des Wettkampfes zu dopen, geht laut Definition nicht. Diese Substanzen muss man dann logischerweise bei einer Wettkampfkontrolle nachweisen, um jemanden des Dopings zu überführen.
Und es gibt Substanzen, die immer verboten sind (Anabolika, Hormone, maskiererende Substanzen, Wachstumsfaktoren usw.). Hintergrund - unnatürliche Eingriffe in Hormonstatus, damit unnatürliches Muskelwachstum, Fettverbrennung, Verschleierung von Testergebnissen usw. Dazu zählt Clenbuterol, das bei Dima gefunden wurde.
Damit verstehe ich deinen Einwand in dem Zusammenhang nicht, oder er war gar nicht auf Dimas Fall bezogen. Wer nicht kontrolliert wird, kann nicht überführt werden, das ist klar. Und wer eine nur im Wettkampf verbotene Substanz in sich hat, kann nur durch eine während des Wettkampfes genommene Probe überführt werden.