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Alt 09.10.2010, 16:16
mithardemb mithardemb ist offline
Schlautuer
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mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)mithardemb genießt höchstes Ansehen (Renommeepunkte mindestens +1000)
AW: Dopingverdacht bei Dima Ovtcharov

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Es gibt so ein rechtsstaatliches Prinzip: "Keine Strafe ohne Schuld".

Das, was in dem s.g. "Kampf gegen Doping" manchmal passiert, ist für mich pure Barbarei.
Das "rechtsstaatliche Prinzip" bedeutet, dass per Recht und Gesetz festgeschrieben ist was gilt und was nicht gilt. Du solltest dich darauf verlassen können, dass ein Urteil nach dem festgelegten Recht gesprochen wird.

Wenn man das jetzt denn auf die Dopingregelung übertragen will, dann ist auch dort diese "Sicherheit" gegeben.

Schuld gibt es in den Formen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Hier gehts um die zweite Kategorie.

Langer Rede kurzer Sinn: Mir gefällt die Regelung auch nicht besonders, aber die anderen Alternativen halte ich für noch schlechter. Beim indirekten Nachweis ( also wenn man keinen verbotenen Stoff findet, das Blutbild aber "ungewöhnlich ist), ist das dann noch ein wenig brisannter. Ich glaube Claudia Pechsteins Fall hätte vor einem Arbeitsgereicht bessere Chancen.
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