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AW: Dopingverdacht bei Dima Ovtcharov
Bevor allzu viele das juristische Halbwissen von mighty für bare Münze nehmen:
Das Prinzip "Keine Strafe ohne Schuld" gilt ausschließlich im Strafrecht, d.h. es ist anzuwenden bei Delikten, die im Strafgesetzbuch aufgeführt sind, und betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Staat und dem Bürger.
Dieses Prinzip ist keineswegs automatisch auf andere Rechtsbereiche anwendbar, und schon gar nicht auf rein privatrechtliche Verträge beispielsweise zwischen einem Verein und einem Spieler. Dort lässt die grundsätzlich gegebene privatrechtliche Vertragsfreiheit einen weiten Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Vertragspartner bzw. hinsichtlich der Konsequenzen, die sich möglicherweise aus Pflichtverletzungen ergeben.
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