Zitat:
Zitat von Mighty
Das ist nicht ganz richtig. Das Problem liegt am Wort "ausschließlich". Steht es etwa so im Grundgesetz? Dieses Prinzip ist eine Errungenschaft unserer Zivilisation und deshalb gilt es im Strafrecht, nicht anders herum.
Deshalb darf es gar keine Bestrafung ohne Schuld auch außerhalb des Strafrechtes geben. In einer zivilisierten Gesellschaft, versteht sich.
Das der Staat Bestrafung der Bürger nach menschenverachtenden Sportregelungen zulässt, ist für mich ein Skandal.
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Es ist keine Strafe, es ist die Anwendung einer Regel in einem Regelgefüge. Wird Regel A (Nichtnachweisbarkeit verbotener Substanzen) gebrochen, tritt Regel B (Sperre) inkraft.