Zitat:
Zitat von Mighty
Es geht hier nicht um irgendwelche Verfahrensfehler.
Es geht um menschenverachtenden Charakter einer Regelung, die Bestrafung ohne Schuld vorsieht.
Zum "ganz annehmbar". Wie wäre es mit so einem Gesetz: "Drillinge sollen sofort nach der Geburt getötet werden". OK, die Mutti nicht vergessen, machen wir es so: "Drillinge und ihre Mutter sollen sofort nach der Geburt getötet werden". Ist ja nicht schön, aber schließlich wie oft kommen schon Drillinge vor? Bei 1 von 10000 Geburten. Im Vergleich mit anderen Verfahren in anderen Lebensbereichen ist doch ganz annehmbar. 
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Die Regel sieht keine Bestrafung ohne Schuld vor, sie kann in Einzelfällen zu einer Bestrafung ohne Schuld führen, das ist ein feiner aber wichtiger Unterschied. Ich bin mir nicht sicher, ob eine Regel menschenverachtend sein kann, wenn sie bis auf absolute Einzelfälle entweder sowieso eingehalten oder bewusst gebrochen wird und nur in dem bislang sehr seltenen Szenario, dass mit der Nahrung verbotene Substanzen aufgenommen werden, überhaupt eine Konsequenz hat. Anders gesagt: eine unlogische Grundannahme oder meinetwegen auch menschenverachtende Forderung macht nicht automatisch die ganze Regelung menschenverachtend, wenn der problematische Aspekt der Grundannahme/Forderung eigentlich nie zum Tragen kommt.