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Alt 12.10.2010, 12:10
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Werbung auf Tischen

Da es in den internationalen Tischtennisregeln keine explizite Regelung für das Gestell gibt und es dort auch keine Regelung gibt, die diese Werbung explizit verbietet, würde ich es als zulässig sehen solange die allgemeinen Vorschriften eingehalten sind. Dies ist allerdings die Entscheidung des jeweils zuständigen Referees.

ITTR B 2.5 Werbung
2.5.1 Innerhalb des Spielraums (der Box) darf nur auf Spielmaterial oder Zubehör geworben werden, das normalerweise dort vorhanden ist. Besondere, zusätzliche Werbung ist nicht zulässig.

2.5.3 Innerhalb des Spielraums (der Box) dürfen keine fluoreszierenden Farben oder Leuchtfarben verwendet werden.

2.5.7 Die Längsseiten der Tischplatte dürfen je Hälfte ebenso eine nicht ständig angebrachte Werbung enthalten wie jede Schmalseite. Sie müssen jeweils klar von der ständigen Werbung getrennt sein, dürfen nicht für andere Hersteller/Händler von Tischtennismaterialien sein und jeweils eine Gesamtlänge von 60 cm nicht überschreiten.



Anders sieht die Sache im Zuständigkeitsbereich des DTTB aus. Hier wird dieser Punkt explizit geregelt.

WO DTTB F Werbebestimmungen für Bundesveranstaltungen
1 Geltungsbereich / Allgemeines
1.1 Mit diesen Werbebestimmungen wird die Zulässigkeit der Werbung, der Herstellerzeichen, der Vereins-/Verbandszeichen (Wappen und Namen) einschließlich ihrer Farbgebung, der Spielernamen und der Rückennummern auf der Spielkleidung/Schiedsrichterkleidung und den Materialien geregelt. Sie gelten für alle Bundesveranstaltungen, sofern nicht ausdrücklich Ausnahmen zugelassen sind oder sich aus den zwischen Fernsehanstalten und dem DTTB für Fernsehübertragungen getroffenen Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Im internationalen Spielverkehr gelten die Bestimmungen der ITTF (2.2 und 2.4 der Internationalen Tischtennis-Regeln B) ohne Einschränkungen.

3 Materialien
Werbung und Herstellerzeichen sind unter folgenden Voraussetzungen gestattet:

[...]

3.2 Tische
An Tischen ist nur an den Längs- und Schmalseiten der Tischplatte das Warenzeichen, das Symbol oder der Name ihrer Hersteller erlaubt, und zwar auf jeder Hälfte einer Längsseite und auf jeder Schmalseite nur einmal, wobei jedes Zeichen, jedes Symbol oder jeder Name auf eine Gesamtfläche von 200 cm² beschränkt ist.

Für die Werbung an den Schmalseiten der Tischplatte sind maximal 200 cm² in bis zu zwei einzelnen Flächen freigegeben, die jeweils nur für einen Werbenden verwendet werden dürfen.

Jede andere Werbung ist unzulässig. Die Grund- und Werbefarben sind unter Beachtung von A 6.4 (Satz 1) beliebig.


Damit dürfte diese Werbung am Tischgestell im DTTB strenggenommen nicht zulässig sein.
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