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AW: Werbung auf Tischen
Bei uns in Bayern ist Werbung an Tischen zulässig.
Zitat aus der Bayerische WO: "Für weitere Werbung an den Längs- und Schmalseiten der Tischplatte ist pro Tischhälfte jeweils eine Fläche freigegeben, die jeweils nur für einen Werbenden verwendet werden darf. Diese Werbung muss jeweils klar von der ständigen Werbung getrennt sein, darf nicht für andere Hersteller/Händler von Tischtennismaterialien sein und jeweils eine Gesamtlänge von je 60 cm nicht überschreiten.
Jede andere Werbung ist unzulässig. Die Grund- und Werbefarben sind unter Be-
achtung von WO A 6.3 (Satz 1) beliebig."
Vielleicht gibt es ja in euerer WO einen gleichgelagerten Passus.
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Es geht nichts über eine Rückhandpeitsche.
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