Ich denke mal, er sollte den Punkten 1.1 - 1.6 der Regeln entsprechen, wozu ja auch die Höhe gehört. Da aber die Verkleidung (nicht das Gestell), genau wie das Netz oder die Tischnummer nach Belieben angebracht oder abgenommen werden kann, dürfte sie ja bei der Zulassung des Tisches nicht berücksichtigt werden.
Aber ich finde auch nichts Geschriebenes dazu, vielleicht bringt es ja wirklich eine Anfrage.