@Pinguin:
Sie ist aber entscheidend für die Bewertung der Gesamtsituation.
Wenn es so ist, dass zu spätes Beginnen (innerhalb der 30 Minuten) niemals zu einer 0:9-Wertung führt, sind wir uns alle einig ...
Ist Mannschaft A mit 4 Spielern vor Ort, wird der OSR (falls vorhanden) zum pünktlichen Start aufrufen. Mannschaft A wird melden "wir sind noch nicht spielbereit".
Der OSR wird die Faktenlage notieren (und hoffentlich nicht vor Ablauf der 30 Minuten nach Hause fahren

- sonst haben wir nämlich wieder ein Problem).
Und das Spiel beginnt dann, wenn Mannschaft A "bereit" ist.
Natürlich muss Mannschaft A die vorgesehenen Ordnungsstrafen zahlen.
In den Bereich der Unlogik kommen wir nur, wenn folgende Auslegung erfolgen sollte:
(1) Eine komplett (unbegründet) verspätete Mannschaft darf spielen, muss nur Ordnungsstrafe zahlen, aber keine 0:9-Wertung
(2) Eine Mannschaft, die nicht pünktlich antritt, weil sie noch auf einen Spieler wartet (aber bereits in Mindestzahl vorhanden ist), wird mit Spielverlust bestraft.
Allerdings fürchte ich, dass tatsächlich zumindest (1) und (2) für korrekt gehalten wird bzw. die Regel so ausgelegt wird.