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Alt 14.10.2010, 22:20
Zeus Zeus ist offline
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AW: Landesliga BS 2010/2011

Spielbereitschaft (WO/AB J 13)
e
Fällt ein Mannschaftskampf wegen Nichterscheinens einer Mannschaft aus, so kann er neu angesetzt werden, wenn das Nichterscheinen durch höhere Gewalt verursacht war. Die bei einer Neuansetzung entstehenden Fahrtkosten sind von den beteiligten Vereinen zu gleichenTeilen zu tragen. Bei durch Nichterscheinen einer Mannschaft ausgefallenem Mannschaftskampf ist der rechtzeitige Reiseantritt in jedem Falle nachzuweisen.

f
Begründet eine Mannschaft ihre Verspätung oder ihr Ausbleiben mit dem Ausfall eines
privaten Verkehrsmittels, so unterliegt sie einer erhöhten Beweispflicht. Sie kann, falls eine Neuansetzung nicht gerechtfertigt erscheint, für die dem Heimverein entstandenen Kosten (Hallenmiete) ersatzpflichtig gemacht werden.

g
Die Entscheidung, ob in einzelnen Sonderfällen höhere Gewalt vorgelegen hat, trifft für alle Spielklassen unterhalb der Oberligen der Vizepräsident Wettkampfsport des TTVN auf
Anfrage der spielleitenden Stelle. Der Anfrage sind alle Beweismittel beizufügen.
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