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Alt 28.07.2003, 15:04
JanMove JanMove ist offline
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@ Walker

Der Sinn ist zum einen der, dass man seine politische und persönliche Ueberzeugung (Meinungsänderung) zum Ausdruck bringt und zum anderen, dass man fortan als Zivi geführt wird. Insbesondere bedeutet dies, dass deine Kartei zur Zivi-Kartei nach Köln wandert, d. h., Du stehst der Bundeswehr nicht mehr als Reservist zur Verfügung!

JanMove

P.S.: By the way, ich weiss nicht wie es heute aussieht, aber damals war die nachträgliche Verweigerung ne ziemlich komplizierte Sache im Vergleich zur herkömmlichen Verweigerung. Da musste man auf ziemlich viele formaljuristischen Dinge achten und ein mehrseitiges Dokument aufsetzen, in welchem die Gewissensentscheidung begründet wird. Dies erforderte die unbedingte Mithilfe einer Spätverweigerungsgruppe, was unter anderem ein Grund dafür war, weshalb ich erst 2 Jahre später verweigert habe. Bei mir wurde das ganze dann zum Glück nach Aktenlage entschieden, hätte aber auch bei Ablehnung zu einer mündlichen Verhandlung führen können!! Naja, eine Gewissensentscheidung begründen zu müssen, halte ich sowieso für den Witz schlechthin.

Geändert von JanMove (28.07.2003 um 15:21 Uhr)
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