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AW: Mal wieder die Doppelaufstellung
Da in dem von Dir geschilderten Fall die Doppel-Aufstellungen regelgerecht waren, liegt kein Verstoß gegen D 4.2, D 4.3 oder D 4.4 der BTTV-WO vor. Nur bei einem solchen Verstoß kommt es es zu einer kampflosen Wertung gemäß G 8 BTTV-WO.
Aufgrund dessen sind gemäß D 4.5 a der BTTV-WO die Doppel-Begegnungen so zu werten, wie sie tatsächlich ausgetragen wurden.
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