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AW: Dopingverdacht bei Dima Ovtcharov
Die Sperre bis zur Aufklärung (im Rahmen des Verfahrens) ist doch durch die Regeln abgedeckt. Die Frage einer Entschädigung hat doch nichts mit der Frage, ob Doping oder nicht zu tun, was laut NADA-Regeln ja in einem Verfahren zu klären ist. Es ist ja schön, wenn man vorher weiß, wie ein Verfahren ausgeht. Dann kann man es ja beruhigt einleiten, damit man das Verfahren nachher nicht wegen eines "Formfehlers" incl. provisorischer Sperre doch wieder aufnehmen muss. Ein Verfahren findet wegen eines möglichen Verdienstausfalls, eines möglichen Imageverlustes oder einem Sinken des Marktwertes nicht statt? Was sind/wären denn das für Zustände? Wer wäre denn Schuld an der Sperre und müsste für eine Entschädigung aufkommen, falls das überhaupt interessieren sollte? Doch nicht DTTB oder NADA, sondern derjenige der für Dimas Clenbuterol-Befund verantwortlich ist, also wahrscheinlich ein chinesischer Viehzüchter (oder Dima selbst).
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