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AW: Dopingverdacht bei Dima Ovtcharov
Naja, DO wurde zweifelsfrei positiv getestet. Demnach ist er wohl zunächst mal schuldig. Eine Ausnahme von der Verurteilung kann man dann nur machen, wenn er zweifelsfrei und beweissicher belegen kann, wie die verbotene Substanz unbeabsichtigt in seinen Körper gekommen ist. Das hat hat in diesem Fall dann auch nix mit Umkehr der Unschuldsvermutung zu tun. Denn unschuldig ist er nur solange, wie keine verbotenen Substanzen gefunden werden.
Und eben dieser Beweis, wie das Clenbuterol in seinen Körper gekommen ist, den gibt es nicht. Eher im Gegenteil, es wurde ja noch nichtmal das Verfahren eröffnet, um den Beweis überhaupt zu erbringen.
Bemerkenswert.
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"Ich werd nichts versäumen, lauf nichts hinterher;
Hab alles gefunden, suche nicht mehr..."
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