Zitat:
Zitat von Obachecka
Gut, komplett "unveränderlich" ist falsch.
Allerdings sind die Grundrechte im Wesensgehalt nicht änderbar (Art. 19, Abs. 2), was mehr oder weniger in die gleiche Richtung laufen dürfte.
Ist nicht mein Fachgebiet, zugegeben.
Ich denke nur: Solche (Grundrechts-)Schutzmechanismen sind (jetzt ja schon) da, man könnte diese ggf. sogar noch ausbauen.
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Du solltest dir angewöhnen Gesetzestexte genau zu lesen. In Art 19 II steht, dass die Grundrechte in ihrem Wesensgehalt in keinem Fall angestastet werden dürfen. Da geht es aber um die Rechtsanwendung (Einschränkung von Grundrechten) und nicht um die Unabänderbarkeit der Grundrechte an sich.
Wird von vielen Gesamtschul- und Gymnasiallehreren einfach falsch vermittelt; die vertauschen nämlich "Art 1 und 20" mit "Art 1 bis 20".