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Alt 23.10.2010, 10:11
w_W_ w_W_ ist offline
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Mich würde wirklich mal interessieren, ob die Vereine, die Mitglied in dem alten
Kreisverband waren, so einfach in den den neuen übernommen werden können.
Gibt das die Satzung des alten Kreisverbandes her?

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat sich doch der alte Kreisverband
aufgelöst. In dem Moment sind die Vereine ohne Verband. Es gibt ja keinen.
Nun gründet sich der Kreisverband mit gerade mal 7 Anwesenden, die sich
mangels Masse selbst wählen, neu. Dazu bekomme ich eine Struktur auf
das Auge gedrückt, die mehr als verwundert: Ein Beirat für ~25 Vereine (?)

Sind denn danach alle Vereine in den neuen Kreisverband eingetreten?
Müssen sie doch eigentlich mit einer schriftlichen Beitrittserklärung.
Niemand wird doch einfach so Mitglied in einem neuen Verein.
Liegen alle Beitrittserklärungen vor?

(Weil man so wenig Rückmeldungen von "weniger Betroffenen Vereinen"
hier zu lesen bekommt. Geht das denn an den 20 Vereinen alles so vorbei?)

Da wäre doch erst einmal interessant, was in der Satzung des alten Verbands
zum Thema Auflösung steht. Bei der Gelegenheit könnte man auch gleich mal
nach den Unterschieden zwischen der alten und der neuen Satzung schauen.
So würde ich als betroffener Verein vorgehen und dann erst entscheiden, ob
mein Verein überhaupt Mitglied in dem neuen Kreisverband wird oder ob man
sich Gedanken über Alternativen wie Einspruch, Neuwahlen oder auch eine
"eigene Neugründung" machen sollte.

Denn theoretisch sollte es doch möglich sein, mit mehreren Vereinen seinen
Spielbetrieb zu organisieren. Mit der Neugründung wurde es ja vorgemacht :-)

Auch noch interessant ist ja die Frage: Der Kreisverband gründet sich
innerhalb des Landesverbands neu. Da müßte man ja auch noch darauf
achten, daß man die daraus resultierenden Bedingungen einhält...
( Rechtsform etc. / Satzung darf nicht der des Verbands widersprechen und und und )

Die Geschichte neulich mit "nur einer Mannschaft pro neu gegründeten Verein"
kann doch eigentlich nicht mit den Bestimmungen des Landesverbandes
übereinstimmen, d.h. muß einer übergeordneten Spielordnung widersprechen.

Es ist wirklich immer wieder von neuem interessant hier mit zu lesen.
Sind die Satzungen (alt und neu) auch schon irgendwo verlinkt?
Schade, daß man nicht so viel Zeit hat sich in alles einzulesen...
__________________
vG,
. . . wW

--

Geändert von w_W_ (23.10.2010 um 10:33 Uhr)
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