Ich muss Brett13 in #37 deutlich widersprechen und verstehe seinen Beitrag mit dem unvollständigen Regelzitat nicht. Wir haben doch gerade an Hand des Regeltextes festgestellt, dass es im DTTB, also insbesondere in der Kreisliga, nicht der Mannschaftsführer sein muss, der das Timeout beantragt, es reicht der jeweilige Betreuer. Und so handhaben wir das auch problemlos in der Bundesliga. Dieser Betreuer hat dann auch die letztgültige Entscheidung gemäß Regel B 4.4.2.2 inne.
Es ist auch vollkommen regelkonform, wenn in jedem Individualspiel ein jeweils anderer Betreuer die Auszeit beantragt. Ein Problem ist es nur, wenn ein völlig Unbeteiligter "Auszeit" ruft und der Spieler ablehnt. Dieses Timeout als "genommen" zu bewerten wäre eine zu enge Auslegung der Regel B4.4.2.2.
Und in der Praxis gebe ich sowieso Fastest Recht.
EDIT:
Hier nochmal der Link. Teil B, Seite 11, oben.