Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Ich muss Brett13 in #37 deutlich widersprechen und verstehe seinen Beitrag mit dem unvollständigen Regelzitat nicht. Wir haben doch gerade an Hand des Regeltextes festgestellt, dass es im DTTB, also insbesondere in der Kreisliga, nicht der Mannschaftsführer sein muss, der das Timeout beantragt, es reicht der jeweilige Betreuer. Und so handhaben wir das auch problemlos in der Bundesliga. Dieser Betreuer hat dann auch die letztgültige Entscheidung gemäß Regel B 4.4.2.2 inne.
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Dann widersprech mir halt deutlich
Ich habe keineswegs unvollständig das Regelwerk zitiert! Les halt noch mal 4.4.2.1 und 4.4.2.2 der Regeln Teil B. Das sind die Regeln, die darüber Auskunft gegen wer eine Auszeit nehmen darf. Ob Kreisklasse oder DTTL-Spiele. Es sind nun mal Mannschaftswettbewerbe- In denen darf nur der Spieler (das Paar) oder der Kapitän ein TO nehmen.
Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Es ist auch vollkommen regelkonform, wenn in jedem Individualspiel ein jeweils anderer Betreuer die Auszeit beantragt. Ein Problem ist es nur, wenn ein völlig Unbeteiligter "Auszeit" ruft und der Spieler ablehnt. Dieses Timeout als "genommen" zu bewerten wäre eine zu enge Auslegung der Regel B4.4.2.2.
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Sorry, aber das ist schlicht falsch. Setz dich bitte mal damit auseinander, was ein Individualwettbewerb ist und was ein Mannschaftswettbewerb.
Auch in einem Individualwettbewerb darf nicht durch einen beliebigen Betreuer ein TO genommen werben. Vor Spielbeginn wird der Schiri sich den Betreuer bennen lassen und nur der darf ein TO nehmen.
Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Und in der Praxis gebe ich sowieso Fastest Recht.
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Und du bist wircklich Schiedsrichter


Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
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Dann les den entsprechenden Teil halt noch mal