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Alt 29.07.2003, 22:03
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Zitat:
Original geschrieben von MagicBackhand
Zur Nebenfrage: Was meinst Du mit "erweiterter Vorsatz"?. Zum Vorsatz gehört im Deutschen Recht das Wissen und Wollen um alle Elemente des Tatbestands zuzügl. einiger speziell ausgeformter subjektiver Elemente, auf die ich jetzt nicht näehr eingehen will, weil es zu speziell würde.

Im Schuldbereich haben wir sowas wie eine "Vorsatzschuld", die eine bewußt rechtsfeindliche Haltung bei der vorsätzlichen Straftat kenzeichnet. Korresponierend dazu gibt es auch eine "Fahrlässigkeitsschuld", die eine der Rechtsordnung gegenüber besonders nachlässige Einstellung meint. Habe ich Deine Frage beantwortet?
ich denke, es ist ja niemandem hundertprozentig klar, wie das alles ist, was wohl an den gesetzen liegt, die nicht so sind, wie die lehre das gerne hätte.

bei uns gibt es bei der fallprüfung im wesentlichen TATBESTAND, RECHTSWIDRIGKEIT und VERSCHULDEN. nach einigen ansichten gehört zum tatbestand (a) der objektive und (b) der subjektive (vorsatz zur verwirklichung des obj. TB) tatbestand sowie der "erweiterte" vorsatz (vorsatz, der über die verwirklichung des obj. TB hinausgeht, zb vorsatz auf bereicherung). nach anderen ansichten gehört der vorsatz jedoch zum verschulden.

meines erachtens sind diese begriffe jedoch nicht wirklich fassbar. je näher man sich damit beschäftigt, desto weiter rücken sie weg.

Zitat:
Original geschrieben von Benjamin
Im Fall dieser Entführung war es doch aber so, dass das Opfer ja keiner direkten Bedrohung durch den Entführer ausgesetzt war. Dieser war zu diesem Zeitpunkt schon in Gewahrsam. Die Gefahr für von Mezler bestand doch eher darin zu verhungern oder/und verdursten.
Und hier liegt für mich ein Unterschied.
wenn der entführer das opfer jedoch bewusst verdursten lässt, macht das keinen unterschied zu dem fall, in dem er es zb erschlägt oder erwürgt.
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Wenn andre klüger sind als wir, das macht uns selten nur Plaisir,
doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer.

Gedanken sind nicht stets parat,
man schreibt auch, wenn man keine hat.

(Wilhelm Busch)
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