Zitat:
Zitat von Brett13
Du willst also behaupten, [...] B 4.4.2.1 und 4.4.2.2 so außer Kraft setzt, dass in einem Mannschaftskampf jeder X-beliebige und nicht weiter definierte Betreuer ein TO nehmen kann?  
|
Was Du immer in Torstens Worte reinliest. Es heißt doch ausdrücklich "der
jeweilige Betreuer". Ergo: man fragt auch im Mannschaftskampf nach wer der jeweilige Betreuer ist. Wurde sicher in dem Thread auch schonmal erwähnt.
Zitat:
Zitat von Brett13
Also auf der DTTB-Seite steht unter B 4.4.2.1 dieser Zusatz nicht
Der steht hinter 4.4.2.6 
|
Herzlichen Glückwunsch, dass Du diesen bedeutenden Unterschied bemerkt hast, schließlich wirft er die ganze Argumentation über den Haufen. Auf
http://sr.bttv.de/fileadmin/bttv/med...n/Regel_B4.htm ist er unter 4.4.2.1 zitiert, was ein Irrtum sein mag, was aber am Inhalt des Passus nichts ändert.
Zitat:
|
Hier scheint es unterschiedliche Auslegungen zu geben.
|
Ja, scheint mir auch so: die gängige, von den Schiedsrichtern praktizierte und sich aus den Regeln ergebende - und Deine.
Zitat:
|
Zumal die Anmerkung nicht weiter darauf eingeht, wer betreuen darf.
|
Warum sollte sie auch? Es gibt ja auch noch 5.1.
Zitat:
Was genau zum nationalen Spielbetrieb des DTTB zählt ist da auch nicht definiert. Kreise/Bezirke/Verbände wohl eher nicht
|
Die Wettspielordung des DTTB schreibt vor, dass im DTTB nach den Internationalen Tischtennis-Regeln gespielt wird (evtl. heißt es "nach der aktuell gültigen deutschen Übersetzung", hier bin ich mir nicht ganz sicher). Weiter heißt es, dass Verbände nur dort abweichende Regelungen schaffen dürfen wo es die WO explizit erlaubt. Im Bezug auf die internationalen Tischtennis-Regeln erlaubt sie es nicht. Damit schließt "nationaler Spielbetrieb des DTTB" alle Veranstaltungen des DTTB und seiner Mitgliedsverbände ein, nicht jedoch international offene Turniere, die im DTTB ausgetragen werden.