Einzelnen Beitrag anzeigen
  #55  
Alt 25.10.2010, 22:10
User 17544 User 17544 ist offline
...
Foren-Urgestein - Master of discussion ***
 
Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 11.720
User 17544 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Auszeit auf Kreisniveau immer noch nicht angekommen/beliebt?

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Was Du immer in Torstens Worte reinliest. Es heißt doch ausdrücklich "der jeweilige Betreuer". Ergo: man fragt auch im Mannschaftskampf nach wer der jeweilige Betreuer ist.
Da steht ausdrücklich der jeweilige Betreuer. In 4.4.2.1 heißt es hingegen der benannte Betreuer. Der "jeweilige" ist dagegen eher beliebig, weil eben nicht weiter definiert. Ein der "jeweils zu benennende Betreuer" steht da nun mal nicht.

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Herzlichen Glückwunsch, dass Du diesen bedeutenden Unterschied bemerkt hast, schließlich wirft er die ganze Argumentation über den Haufen. Auf http://sr.bttv.de/fileadmin/bttv/med...n/Regel_B4.htm ist er unter 4.4.2.1 zitiert, was ein Irrtum sein mag, was aber am Inhalt des Passus nichts ändert.
Danke für die Glückwünsche

Ich persönlich meine sogar, dass der Passus direkt unter 4.4.2.1 gehören sollte. Zumindest dann, wenn er quasi 4.4.2.1 erheblich einschränkt bzw erweitert



Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Ja, scheint mir auch so: die gängige, von den Schiedsrichtern praktizierte und sich aus den Regeln ergebende - und Deine.
Was macht dich eigentlich so sicher, dass ich der Einzige bin und dass es nicht auch Schiedsrichter gibt, die strikt nach 4.4.2.1 und 4.4.2.2 handeln

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Warum sollte sie auch? Es gibt ja auch noch 5.1.
Tja, nur was hat Beratung mit der Berechtigung auf das Nehmen eines TO zu tun? Die Neufassung von 5.1.1 ist zudem auch nicht wirklich erhellend. Wer sind den Personen, die am Spielraum (der Box) zugelassen sind? Vorher konnte jede beliebige Person in einem Mannschaftswettbewerb beraten. Das war eindeutig und bedarf auch keine weitere Erläuterung.


Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Die Wettspielordung des DTTB schreibt vor, dass im DTTB nach den Internationalen Tischtennis-Regeln gespielt wird (evtl. heißt es "nach der aktuell gültigen deutschen Übersetzung", hier bin ich mir nicht ganz sicher). Weiter heißt es, dass Verbände nur dort abweichende Regelungen schaffen dürfen wo es die WO explizit erlaubt. Im Bezug auf die internationalen Tischtennis-Regeln erlaubt sie es nicht. Damit schließt "nationaler Spielbetrieb des DTTB" alle Veranstaltungen des DTTB und seiner Mitgliedsverbände ein, nicht jedoch international offene Turniere, die im DTTB ausgetragen werden.
Eine internationale Regel ist die Anmerkung nun mal nicht und eine gültige Übersetzung nun mal auch nicht. In der DTTB-WO heißt es: "Für alle offiziellen Veranstaltungen gelten die Internationalen Tischtennisregeln (Teile A und B) entsprechend, sofern in Ausnahmefällen nichts
Anderes geregelt ist."

Zudem ist: "Im nationalen Spielbetrieb des DTTB können der Spieler, das Paar oder der jeweilige Betreuer eines jeden Einzel- oder Doppelspiels den Wunsch nach einem Timeout äußern." diesbezüglich ebenfalls nicht eindeutig.

Leider kann diese Anmerkung ohne weitere Auslegungen nicht wirklich dazu beitragen, ob damit 4.4.2.1.und 4.4.2.2 völlig ausgehebelt werden kann. Ob damit nur der Spielbetrieb, der unter der Federfürung des DTTB, also ab dieser Saison ab OL aufwärts, gemeint ist, geht daraus auch nicht hervor. Der Spielbetrieb in der VL und der LL ist kein Spielbetrieb des DTTB. Das ist Spielbetrieb auf Verbandsebene. Alles darunter ist entweder Spielbetrieb der Bezirke oder Kreise.

Es ist auch nicht beschrieben, ob ein Mannschaftskapitän (wie in 4.4.2.1 beschrieben) trotz eines anderen Betreuer ( wie in der Anmerkung beschrieben) die Möglichkeit hat ein TO zu nehmen, oder gar das letzte Wort bei der Entscheidung hat.

Es mag ja durchaus sein, dass Du und Torsten das so wie ihr beschreibt handhabt und das das dort wo ihr es so handhabt richtig ist, weil die entsprechende Anmerkung dort so ausgelegt wird. Allgemeingültig ist das aber deshalb nicht.
Mit Zitat antworten