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@ difu
Jetzt weiß ich, was Du meinst. Diesen Streit gab es in der Deutschen Strafrechtsdogmatik auch mal, ist aber mittlerweile weitestgehend dahingehend gelöst, daß der Vorsatz in den subjektiven Tatbestand gehört. Ansonsten ist der Aufbau aber gleich. In Deutschland packen wir auch Bereicherungsabsichten in den subjektiven Tatbestand, selbst, wenn eine Bereicherung nicht zwingend eingetreten sein muß. Lediglich Teile der älteren ( pensionierten ? ) Richterschaft stehen noch auf dem Standpunkt, der Vorsatz sei Schuldelement. Vielleicht auch Volkmar, dessen Stellungnahme ich gespannt erwarte. Je nachdem, wie alt er ist........*g*
Die jüngere Generation der Juristen kennt es eigentlich gar nicht mehr anders.
Ansonsten meint jeder bez. Vorsatz- und Fahrlässigkeitsschuld im Detail was anderes. Wie immer, wo es argumentationsabhängig wird. Aber das ist eigentlich off-topic. Wir können die Diskussion gerne via pn fortsetzen, wenn Du magst.
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