Zitat:
Zitat von Jaskula
Fozzi sprach von Kindergeld, daher mein Gedanke.
Beim Elterngeld ist das aber m.E. ähnlich. Da die Höhe bei 1800 gedeckelt ist, kann man das den Betroffenen auch lassen und am Steuersatz für diese Klientel drehen. Dann hat man auch kein Problem mit der Gleichbehandlung.
Edit: Die Höhe der möglichen Einsparung wird hier aber anders angegeben:
http://www.ftd.de/politik/deutschlan.../50187583.html
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Nee, vom Kindergeld sprachst Du.
Ich sagte ursprünglich Elterngeld, Fozzi kam dann mit dem Verfassungsgericht. Aber egal.
M.E. ist Eltern- und Kindergeld schon was anderes.
Elterngeld dient der Sicherung der Lebensgrundlage der Familie als vorläufiger Entgeldersatz, ist also bei Ferrarifahrern, die im Übrigen eigentlich zu enteignen wären, redundant.
Aber du hast schon recht. Steuern hoch beim Kapitalistenpack!