Zitat:
Zitat von tt-trommler
Ich möchte aber die besagte Regel 4.4. noch einmal beleuchten :
Es wird zwischen Individualspiel, Individualwettbewerb und Mannschaftswettbewerb unterschieden.
Ein Individualwettbewerb ist z.B. ein Ranglistenturnier, ein Turnier o.ä. - es gibt keinen Mannschaftskapitän, es sind mehrere Spieler eines Vereins in verschiedenen Ecken der Halle zu Gange etc. also macht es Sinn hier von einem benannten Betreuer im Regelwerk zu reden.
Im gleichen Absatz 4.4.2.1. wird dann vom Mannschaftskapitän in einem Mannschaftswettbewerb gesprochen.
Über allem steht das Individualspiel mit der Fallunterscheidung
Individualwettbewerb (also "Turnier") und
Mannschaftswettbewerb
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Schade dass bisher niemand diesen Ball aufgenommen hat.
Ich frage mich auch warum in der Regel 4.4. zunächst ein Individual
spiel definiert wird, nämlich ein Einzel oder ein Doppel (4.4.1.) und in der "Überschrift" über 4.4.2 auch von Individual
spiel steht.
In 4.4.2.1. werden aber dann für einen Individual
wettbewerb und einen Mannschafts
wettbewerb die "Berechtigungen" festgelegt.
Wenn also ein Einzel oder ein Doppel in einem Mannschaftswettbewerb genauso ein Einzelspiel wie einen Einzelwettbewerb darstellen - welchen Sinn macht es dann beide Begriffe explizit zu verwenden ?
Ich neige dazu das Regelwerk so zu interpretieren dass der Betreuer grundsätzlich nur bei Turnierwettbewerben berechtigt ist, ansonsten der Mannschaftsführer oder ein speziell benannter Betreuer.
@Torsten - Du hast zwar die Regel verlinkt aber gibt es auch so etwas wie eine offizielle Erläuterung zu der Sache ? Oder bist Du kraft Deines Amtes dazu befugt dies (auch hier) zu tun ? Ich lese ja aus Deinen Beiträgen dass Du zumindest in die Entscheidungsfindung mit einbezogen sein könntest.
Noch eine Frage : wer ist/war eigentlich bei Bundesligaspielen als Mannschaftsführer benannt ? Ein Spieler ? der Trainer ? ein Betreuer ? Dürfte ja jetzt mit nur einem Tisch keien Probleme mehr bereiten - aber früher an zwei Tischen ?????