@pingpongwizard
1. Zu Deiner ersten Frage: Weil die Logik in der Regel 4.4.2 folgende ist:
- Zunächst wird ausgesagt, dass in
jedem Einzel oder Doppel ein Timeout beantragt werden kann, egal ob sich dieses Einzel oder Doppel in einem Mannschaftskampf oder einem Einzelturnier befindet. Daher brauchst Du den übergeordneten Begriff "Individualspiel".
- Daraus ergibt sich aber noch nicht, wer beim Timeout das Sagen hat. Denn dazu wird unterschieden,
wo sich dieses Individualspiel befindet, und dafür brauchst Du die Begriffe Mannschaftswettbewerb und Individualwettbewerb.
Vielleicht verwirrt ja nur, dass zweimal der Wortteil "Individual" vorkommt, aber einmal geht es um das einzel
ne Match (= 3-7 Sätze) und einmal um den Einzel
personen-Wettbewerb (= z.B. Landesmeisterschaft). Es sind also keine nebeneinander stehenden Begriffe.
2. Zu meinem Amt: Die Verbände posten ja grundsätzlich keine amtlichen Statements in Foren, insofern bin ich nicht "befugt", und auch nicht willens, hier zu sagen "Ich bin der Boss". Aber vielleicht genießt man als ISR und SR-Ausschussmitglied für Öffentlichkeitsarbeit im BYTTV ja trotzdem eine gewisse Glaubwürdigkeit

, und unter diesem Gesichtspunkt würde ich meine obige Erläuterung vielleicht sehen wollen.
Ich war nicht direkt an der Entscheidungsfindung dieser Regel beteiligt, bin es aber daran, wie wir die Umsetzung der Regel lehren.
3. Zur Bundesliga: In den von mir in den letzten 10 Jahren geleiteten Bundesligaspielen war es unterschiedlich: In einem Verein spielte der MF selbst, in einem anderen war der Abteilungsleiter der MF. In beiden Vereinen nimmt normaler Weise nicht der MF das Timeout sondern -zulässiger Weise- der an der Box sitzende Betreuer (z.B. Trainer oder 2. Spieler). Abgelehnte Timeouts oder auch nur die geringste Unstimmigkeit bei dem Thema sind mir nicht erinnerlich.