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@macbean
Da hast Du sicherlich recht. Allerdings bekommt man nicht so einfach eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis. Dies ist wohl nur in einigen Branchen möglich, die unter die sogenannten "Anwerbestoppausnahmen" fallen. Zu denen zählen die oben genannten (Landwirtschaft, Gastronomie u. ich meine IT-Branche), das Baugewerbe aber meines Wissens nicht. Insofern hast Du recht, dass grundsätzlich auch ein Nicht-EU-Ausländer spielberechtigt ist, der einer legalen Beschäftigung im Baugewerbe nachgeht und darüber eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Es ist aber nicht unbedingt wahrscheinlich, dass ein Nicht-EU-Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis im Baugewerbe bekommt.
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