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Alt 29.10.2010, 00:06
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AW: bayernweite rangliste ab 2010/2011

Zum Thema 01.12.:
Man muss sich gedanklich von der bisherigen Regelung lösen, dass nur die Ergebnisse aus bis zu ca. 18 Einzeln, die während einer Halbserie erzielt worden sind, über die Aufstellung der nachfolgenden Halbserie entscheiden. Das war bisher so, und das ist in Zukunft nicht mehr so. In Zukunft wird nach errechneter Spielstärke (=TTR-Wert) zu einem bestimmten Stichtag aufgestellt. Und diese Spielstärke errechnet sich aus weit mehr als nur 18 Punktspiel-Einzeln, sondern z. B. auch aus Turnier-Einzeln und insbesondere aus allen Punktspiel-Einzeln seit dem 01.07.2005. Da kommt es auf 1 bis 8 Einzel mehr oder weniger, die nach dem 1.12. erspielt werden, auch nicht drauf an. Rein sachlich ist es also von der verwendeten Ranglistenlogik völlig egal, ob man den 01.12. oder den 15.12. nimmt. Beides ist eine Momentaufnahme, die sich zwar unterscheiden kann, aber im Normalfall nicht stark unterscheiden wird. Und wenn man die Momentaufnahme vom 01.12. nimmt, macht man das ja für alle Spieler einheitlich, so dass schon daher niemand systembedingt bevor- oder benachteiligt wird. Es steht ja am 1.12. bei niemandem fest, ob sein TTR-Wert bis zum 15.12. steigen oder fallen oder gleich bleiben wird.

Wenn also sachlich für diejenigen, die die Ranglistenlogik verinnerlicht haben, nichts gegen den 1.12. spricht, so gibt es jedoch noch den psychologischen Aspekt, der umso stärker zum Tragen kommt, je weniger man sich mit den Berechnungsdetails beschäftigt hat. Leider werden viele - zumindest am Anfang - nicht verstehen, dass es sachlich keinen Unterschied macht, und deshalb glauben, dass es "ungerecht" ist, wenn nicht (wie bisher) alle Einzel der Halbserie für die nächste Aufstellung berücksichtigt werden.

Dieser Gesichtspunkt, dass der 1.12. den Nicht-Insidern schwer "zu verkaufen" sein wird, hat auch unter den Experten der Landesverbände zu einem sehr kontroversen Meinungsbild geführt. Letztlich hat man sich vorerst auf den 1.12. geeinigt, weil der einzige Landesverband, der jetzt schon davon betroffen ist (Bayern), sich bereits zuvor in seinen Beschlüssen auf den 1.12. festgelegt hat. Es ist momentan vollkommen offen, ob in einem Jahr wieder der 1.12. oder dann der 15.12. oder noch ein anderer Termin verwendet wird.
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