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Alt 29.10.2010, 14:21
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Auszeit auf Kreisniveau immer noch nicht angekommen/beliebt?

Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern Beitrag anzeigen
Die neue Passage mit den zugelassenen Personen kommt aus der internationalen Praxis, dass vom OSR die Maximalanzahl der Personen, die an der Box sitzen dürfen, begrenzt wird. Üblicherweise gilt: "Die nominierten Spieler plus ein Coach". Das ist dort praktisch bei jedem Mannschaftsturnier so und dient der besseren Optik und der leichteren Umsetzung der Anti-Coaching-Regeln gemäß B5.1. (Setze 20 an die Box und es wäre egal, ob der SRaT sie der Reihe nach wegschickt...)

Ich denke nicht, dass das für den deutschen Ligaspielbetrieb eine große Rolle spielen wird, denn bislang wüsste ich nicht, dass solche Beschränkungen der Personenzahl an der Box geplant sind.

Bleiben in der Tat nur die gemäß Regel B5.1 und B5.2. bereits vom SR von der Box verwiesenen Personen, aber dass diese nicht wiederkommen dürfen, ist dort ja schon geregelt.
Danke für die Erklärung

"Lustig" ist in dem Zusammenhang allerdings B 5.1.5

"In einem Mannschaftskampf darf der fortgeschickte Berater nur dann vor
Ende dieses Mannschaftskampfes zurückkommen, wenn er selbst spielen
muss, und er kann nicht durch einen anderen Berater ersetzt werden.[...]"

Da sich jeder Spieler eh durch jede beliebige Person - ob nun wie international üblich durch eine begrenzte Zahl der zulässigen Personen an der Box, oder national einer relativ offenen Zahl an Personen, die sich an der Box befinden - beraten werden darf ist der Passus das ein weggeschickter Betrater nicht ersetzt werden darf ziemlicher Nonsens. Es steht ja nirgends geschrieben, dass nur durch eine einzige Person beraten werden darf.

Oder habe ich das nur übersehen

Wirklich leicht machen es die Regeln den Schiedsrichtern nicht immer. Da scheint sehr viel "Eigeninitiative" bei dem Umgang damit gefragt zu sein.
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