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Zitat von tougel
Der Newsletter ist gestern mittag erschienen. Ich denke also, dass bei den Bezirksmeisterschaften und der Bayrischen die alte Einstufung noch gültig ist.
mfg
tougel
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Und genau das sehe ich eigentlich anders. Egal was in einem Newsletter veröffentlich wird oder nicht. Entscheidend ist immer noch die Wettspielordnung. Und dort gibt es keine "Kompromisslösung". Würde jemand Protest gegen einen Starter einlegen, müsste das Sportgericht dem Kläger meiner Meinung nach Recht geben, weil die "Gesetzeslage" (WO) eindeutig ist.