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Richtig ist, daß die Verein grundsätzlich dem Verband gegenüber haften. Wenn intern eine Regelung getroffen wird, die eine persönliche Haftung eines Spielers festlegt, so kann dies nur im Verhältnis Verein-Spieler gelten. Der Verband hat damit nichts mehr zu tun. In dem Moment, wo der Verein die Strafe an den Verband zahlt, ensteht ihm - bei einer entsprechenden "Absprache" mit den Spielern ( z. B. Beschluß auf einer Jahreshauptversammlung - gegebenenfalls ein Zahlungsanspruch gegen den Spieler. Das muß m. E. nicht in der Satzung eines Vereins geregelt sein ( kann, aber nicht muß ), sondern es reicht meiner Meinung nach jede rechtlich geartete Verbindung zwischen Verein und Spieler mit dem entsprechenden Inhalt ( sei es durch Beschluß auf einer Jahreshauptversammlung oder z. B. dadurch, daß jeder Spieler mit Eintritt in den Verein gleichzeitig eine entsprechende Erklärung mirunterschreibt ) aus. Solange nur irgendwo draus hervorgeht, daß sich die Spieler dem Verein gegenüber zur Haftung bereit erklärt haben.
Ich meine auch, daß es gar nicht so verkehrt ist, wenn Spieler Ordnungsstrafen, die komplett auf Ihre Kappe gehen, im Ergebnis selber tragen müssen ( z. B. Trikot nicht angehabt; Spiel verpennt, dadurch unvollständig angetreten etc. ). Wenn ein Mannschaftsführer einen Fehler gemacht hat, sollte das entweder die gesamte MAnnschaft oder der Verein tragen. Gerade bei Nachlässigkeiten bei der Spielberichtsausfüllung oder unterlassene ERgebnisdurchsagen kann jedes MAnnschaftsmitglied mal ein Auge drauf haben, ob auch alles richtig ist. Jeder schaut doch fast immer mindestens einmal in den Spielbericht. Also müssen auch alle gleichermaßen für einen Fehler einstehen, meine ich. Wenn das nicht geht, dann muß halt der Verein gerade stehen. KEinesfalls dürfen solche Sachen am MF persönlich kleben bleiben.
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