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Alt 29.10.2010, 22:40
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Auszeit auf Kreisniveau immer noch nicht angekommen/beliebt?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Ist doch eigentlich ganz einfach. Nehmen wir mal an in einem Einzel will sich der Spieler X von den Beratern A+B+C+D beraten lassen also 4 Leuten. Alle vier sitzen an der Box und werden antürlich auch alle vier vorher vom Spieler als Berater beim SR angegeben (wenn ds nicht geschieht und nur A angegeben wird sind die anderen keine Berater sondern an der Box sitzende Zuschauer im Sinne des Regelwerks) . Nehmen wir an A wird nun fort geschickt (rote Karte).

Hat man vorher 4 Berater gemeldet dürfen B+C+D weiter beraten aber es darf kein anderer E dazu kommen und A Ersetzen

Hat man nur A als Berater angegeben dürfen die anderen B+C+D nicht als Berater fungieren.

Frage mich allerdings wenn 4 Berater angegeben werden und dann einer sagt Auszeit der andere nicht....

Ich denke eigentlich macht das ganze nur Sinn wenn man je Spiel nur einen berater angeben darf und der nicht ersetzt werden darf. Und bei der Aussage das jeder beraten darf ist damit nur gemint das man in jedem Spiel jeden beliebigen als Berater benennen darf (mannschaftsführer, Mannschaftskollegen, Zuscheuer, den Pizzabäcker um die ecke, die Oma....)und den auch wechseln darf (zb weil es nen Mannschaftskollege ist der nun selber spielen muss) sofern der aktuelle keinen "Verweis" bekommt. Aber es gibt eben immer nur einen Berater, der halt wechseln kann...
In einem Mannschaftswettbewerb müssen die Berater nicht vorher benannt werden.

B 5.1.1 "In einem Mannschaftswettbewerb dürfen sich die Spieler von beliebigen Personen beraten lassen, die am Spielraum (der Box) zugelassen sind."

Dem Text nach dürfen das auch beliebig viele Personen sein und einen Hinweis darauf, dass die Berater benannt werden müssen, gibt es auch nicht.

In einem Individualwettbewerb darf nur einer Beraten, der dann auch vorher benannt werden muss.

B 5.1.2 "5.1.2 Im Spiel eines Individualwettbewerbs darf sich ein Spieler oder Paar jedoch nur von einer einzigen, dem Schiedsrichter vor dem Spiel benannten Person beraten lassen.[...]"

Ich denke, dass das aus beiden unterschiedlich formulierten Texten eindeutig hervorgeht. Deshalb meine ich, das B 5.1.5 Nonsens ist. Es muss im Mannschaftswettbewerb eben kein Berater benannt werden. Es dürfen beliebig viele Personen beraten. Wer sich an der Box aufhalten darf, ist zumindest im nationalen Bereich nicht eindeutig abgegrenzt. Als Schiedsrichter dann überhaupt jemanden von der Box zu verweisen wenn er z.B. während eines bzw nach einem Ballwechsel beratende Kommentare dazwischenruft, ist dann mehr oder weniger witzlos. Bei der nächsten Situation "schreit" dann der nächste dazwischen

Wenn B 5.1.5 Sinn machen soll, dann müsste es so sein, wie du es auch beschreibst. Es sollte nur einer beraten dürfen. Falsch verstehen kann man nach meiner Meinung 5.1.1 im Kontext mit 5.1.2 nicht. In 5.1.1 steht eindeutig "von beliebigen Personen" (also Mehrzahl) und das Berater benannt werden müssen steht dort auch nicht. Das nur eine Person beraten darf gilt nur für Individualwettbewerbe und nur dort muss der Berater benannt werden.

Als Schiedsrichter macht man sich mehr oder weniger "lächerlich", wenn man in einem Mannschaftswettbewerb gelbe und rote Karten wegen unzulässiger Beratung zeigt. Wenn man es dennoch macht, hat das ja kaum Folgen und wenn es dann oft vorkommt, wird es schwierig den Überblick zu behalten, wer denn nu überhaupt noch an der Box sitzen darf und wer nicht.

Kommt wohl aber (zum Glück für die Schiedsrichter) nicht (oft) vor, dass es zu Problemen mit unzulässigen Beratungen bei Mannschaftskämpfen kommt...
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