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AW: Herren Bezirksliga Gr.1 - 2010/11
Das ist halt immer die Frage - einerseits ist es sicherlich der Freizeit/Hobbybereich der betroffen ist, daß keiner der beteiligten Spieler seinen Lebensunterhalt mit dem Tischtennis verdient. Andererseits ist die Tat wohl schon über einen gewissen Rahmen hinausgehend - und umfasst eben nicht nur die eher harmlose Beleidigung im Sinne des § 185 StGB, sondern die eine erhöhte Strafandrohung nach sich ziehende durch Tätlichkeit begangene Beleidigung. Ob es da sinnig ist keine weiteren Schritte zu unternehmen ?
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