Kurze Antwort: ja - nur das OG wird zugelassen und es gibt bei NA-Belägen keinen Zwang, das OG mit einem Schwamm zu kombinieren.
Bei ganz genauer Auslegung der Regeln (ob gerechtfertigt oder nicht

), dürfen zur Ablösung keine physikalischen oder chemischen Nachbehandlungen stattfinden (Anwendung von Backofen oder Aceton für besseres Ablösen).