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Alt 31.07.2003, 21:01
MagicBackhand MagicBackhand ist offline
Herr des ruhenden Balls
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Ich denke, per Vorstandsbeschluß kann der Verein sowas nur regeln, wenn er durch die Satzung dazu befugt ist bzw. die Vereinsmitglieder den Vorstand anderweitig dazu ermächtigt haben, z. B. durch Unterschrift eines entsprechenden Papiers etc. Grundsätzlich handelt es sich dabei nämlich um die Begründung einer neuen Verbindlichkeit zwischen Verein und Spieler, die der Vorstand nicht durch einseitige Handlungen herbeiführen kann. Denn wie wir hier festgestellt haben, sind die Ordnungsstrafen grundsätzlich Vereinssache und nicht das Problem einzelner Mitglieder. Es muß also sowas wie eine Einingung zwischen Spielern und Verein in dieser Sache geben. Einfach so kann man sowas m. E. nicht aufs Auge gedrückt bekommen.
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