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Alt 01.08.2003, 08:22
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klugscheisser klugscheisser ist offline
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klugscheisser ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
das Pferd von hinten aufgezäumt

Inzwischen weiß ja jeder, dass das Kind schon tot war, als die Vernehmung durchgeführt wurde. Ich möchte aber mal folgenden Gedanken durchspielen:

Angenommen, es hätte zu diesem Zeitpunkt noch gelebt und wäre verdurstet, weil sich Gäfgen nicht mehr um ihn gekümmert hat - z.B. weil er das Geld ja hatte und das Überleben des Kindes für ihn eher gefährlich war.

Die Polizei hat den Täter, hofft, dass das versteckte Kind noch lebt und kann mit allen erlaubten Vernehmungsmethoden das Versteck nicht herausbekommen. Auf Grund der Persönlichkeitanalyse wäre zu vermuten gewesen, dass der Täter unter Folterandrohung den Ort preisgeben würde. Da Folterandrohung verboten ist, verzichtet die Polizei darauf.

Wenn Das Kind nun stirbt, hätte sich die Polizei (wer auch immer) wegen der Garantenstellung der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht? Evtl. ein Tötungsdelikt durch Unterlassung begangen? Hätte Daschner (oder wer auch immer) überhaupt eine legale Möglichkeit gehabt, das Versteck des noch lebenden Kindes zu erfahren? Hätte man den Eltern die Folterung überlassen dürfen?

Oder die geht die Achtung des Folterverbots über ein Menschenleben?

Wie gesagt, es ist jetzt leicht, den Stab zu brechen, weil man den Ausgang der traurigen Geschichte kennt.
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Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht

Geändert von klugscheisser (01.08.2003 um 12:12 Uhr)
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