Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Schließe mich Pinguin zu 100% an, sowohl was die Rechtslage als auch die Praxis betrifft.
Die Definitionen "SR im Sinne der TT-Regeln" (ITTR A 5.11) und "SR im Sinne der SR-Ordnung des DTTB" kollidieren da auch nicht, denn erstere regelt die Befugnisse einer Person im einzelnen Match, letztere die Arbeitsorganisation der geprüften SR in Deutschland (deswegen steht das hier kursiv geschriebene auch ausdrücklich in der SRO).
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OK. Das die SRO des DTTB als Anhang zur WO zu sehen ist spielt dann wohl auch keine Rolle?
Wie begrünndet sich dann, dass die ITTF-Regeln:
B 3.2.1:
Für jedes Spiel müssen ein Schiedsrichter
und ein Schiedsrichter-Assistent eingesetzt werden.
und
3.1.1 Für jeden Mannschaftskampf muss ein Oberschiedsrichter eingesetzt werden, der eine gültige Schiedsrichterlizenz besitzen muss. Zu seinen Aufgaben gehört auch das Führen des Spielberichtsformulars und die Erstellung des Oberschiedsrichterberichtes.
zumindest nicht in vollem Umfang eingehalten werden und es trotzdem zulässig ist?
Zumindest mir ist keine WO oder sonstwas bekannt, die B 3.2.1 einschränkt und Spiele ohne S-Assistent durch besondere Hinweise zulässt. Für OSR-Einsätze gibt es zumindest in der RL/OL-Ordnung eine Regelung. In den WO der Verbände zumindes nicht in jedem Verband.
S-Assistenten werden meines Wissens auf Bundesebene nur in der DTTL bzw Damen 1. BL eingesetzt.
Das es dabei um die nicht unerheblichen Kosten für die Vereine unterhalb der DTTL geht, die SR-A auch nach der Gebührenordnung bezahlen müssten, ist für mich zumindest vorstellbar, aber eine Regelung dazu scheint es nicht zu geben
Jedenfalls ist es sehr Interessant, dass estrotz einem "Wust" an Regeln und Verordnungen" im TT-Sport Dinge gibt, die zumindest sehr verwirrend sind, wenn nicht sogar ungeregelt zu sein scheinen bzw einer entsprechenden Auslegung bedürfen, damit sie in der Praxis angewandt werden können.