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Zitat von Fastest115
Bei Belägen wird offensichtlich aktuell nicht nur das Obergummi zugelassen sondern auch die dazu gehörigen Schwämme in Kombination. Wie komme ich darauf:?! Aus den Entscheidungen des DTTB das (speziell im Falle einiger Antis) es nicht zugelassen ist einen anderen Schwamm als den zugehörigen zu verwenden.
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Bei ITTF gibt es keine Zulassung ("authorisation") für Schwämme, auch in Kombination nicht.
Wäre interessant zu wissen, wovon diese Interpretation des DTTB abgeleitet wurde.
Wenn sie dabei "treatment" meinten, dann ist Verklebung des Obergummi und Schwammes kein "treatment", sondern Herstellung des Belages.