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AW: SpBerE in Bayern
In der WO ( B 1.5) ist eigentlich nur geregelt, dass man Jugendlichen/Schülern die SpBerE erteilen kann bzw. dies der Verband machen kann. Über Alter und Zeitpunkte ist hier nichts festgelegt.
Ich bin der Meinung, dass man jederzeit einen Antrag auf SpBerE stellen kann. Das Alter spielt hier auch erstmal keine Rolle, da der Verband entscheiden kann ob die Spielberechtigung erteilt wird oder nicht. Es gibt ja auch Fälle in denen schon Schüler B (z. B. Kutzner) eine solche Berechtigung bekommen haben.
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