Zitat:
Zitat von Fastest115
Und bei 2 Monaten ist es eh doppelt schwierig. da können die sagen dass es nen Verbarauchsgegenstand ist und das eben Abnutzungserscheinungen sind. Was können die dafür wenn du so nen heißen Topspin ziehst dass das Gummi schmilzt  Nein im Ernst die wissen ja nicht was du damit gemacht hast. Irgendwelchen Tuner Probiert oder Lösungsmittel aufgebracht usw. Dadurch wird nen Belag ja extrem belastet. Denke also da werden die zu 99% nicht drauf eingehen.
|
Zumindest wenn der Belag durch den Händler selbst moniert wurde, hat er rechtlich sogar sehr gute Karten. Innerhalb der ersten 6 Monate der 2-jährigen Gewährleistung muss der Händler nachweisen, dass eine unsachgemäße Behandlung durch den Käufer Ursache für den Fehler ist. Macht aber sicher kein Spaß, sich wegen eines Belags auf rechliche Streitereien einzulassen.
Falls der Belag durch den Händler montiert wurde, rechne ich mit keinerlei Problemen bei einer Reklamation.