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Alt 08.11.2010, 13:13
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AW: Verbotener Belag?

Zitat:
Zitat von Stefan77 Beitrag anzeigen
Seit Ihr sicher, dass es auch auf TT-Beläge eine Gewährleistung von 2 Jahren gibt? Ich kenne das so bei Technikprodukten und ähnlichem, aber nicht bei Gebrauchsgegenständen. Man weiss ja auch nicht, wie viel der gespielt wurde. Ausserdem wird ja darauf hingewiesen, dass Beläge nicht ewig halten. Ich sehe da schwarz, ausser du hast einen sehr kulanten Händler oder bist ein guter Kunde.
Die 2 Jahre gelten Grundsätzlich auch bei Gegenständen die sich abnutzen. Nur gilt sie nicht für Abnutzungbedingte Mängel sondern nur Für welche die auf ein Fehlerhaftes Produkt zurück zu führen ist und dass muss man ggf nachweisen.

Beispiel: Bremsbeläge beim Auto. Die sind auch nach X Km runter sagen wir mal 40000. wenn man nach 20000 hin kommt und sagt die sind runter ist das abnutzung weil man dauernd bremst. wenn aber die Beläge halb runter sind, aber der Bremsklotz ist in der Mitte durch gebrochen, dann ist das wahrscheilich nen Materialfehler. Dann könnte es sein, dass man komplett neue bekommt. Könnte aber auch sein, dass der Verkäufer sagt: ja aber die Beläge haste ja schon zur Hälfte abgenutzt. Du kannst nen satz neue bekommen, aber ich geb ihn dir zum halben preis bzw ich erstatte dir den halben kaufpreis und du besorgst dir woanders neue.

wenn das nicht so wäre würde so mancher anfangen zu 3/4 abgenutzte artikel zu manipulieren auf nen Materialfehler und die 1-1 immer neu bekommen und hat sie dann 3/4 kostenlos genutzt.

Beispiel diese Blase mache ich dir mit einfachstem wekzeug in jeden belag. wenn den der Händler dann immer neu geben "MÜSSTE" würd ich den immer 3 Monate spielen und dann wieder reklamieren und immer nen neuen bekommen? (kann man ja bei verschiedenen Händlern machen wenn das pflicht wäre)
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.

Geändert von Fastest115 (08.11.2010 um 13:18 Uhr)
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