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Zitat von Fastest115
Die 2 Jahre gelten Grundsätzlich auch bei Gegenständen die sich abnutzen. Nur gilt sie nicht für Abnutzungbedingte Mängel sondern nur Für welche die auf ein Fehlerhaftes Produkt zurück zu führen ist und dass muss man ggf nachweisen.
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In den ersten 6 Monaten ist immer der Händler in der Pflicht einen Nachweis zu erbringen, dass dass Produkt nicht von vornherein fehlerhaft war. Erst danach kehrt sich die Beweislast um.
Ein Belag, der durch den Händler montiert worden ist, der Blasen in der mitte des Beleges bildet, würde ich in den ersten 6 Monaten immer reklamieren. Kommt aber wohl eher selten bis gar nicht vor. Natürlich hat die rechtliche Situation auch einen Schönheitsfehler. Der Händler ist nicht verpflichtet sofort Abhilfe zu schaffen. Er hat natürlich auch das Recht auf eine angemessene Nachbesserungsfrist (meist wird von ca 14 Tagen ausgegangen. Aber auch diese Frist muss man im Streitfall erst mal festlegen) Schafft er es innerhalb dieser Frist nicht, den Fehler zu beheben, hat man ein Recht auf Wandlung des Kaufvertrages. Sprich Geld zurück.