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Alt 09.11.2010, 18:15
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Verbotener Belag?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Aber mal im Ernst: Wer (außer Brett13 natürlich) hebt schon den Kassenzettel von jedem 30 Euro Artikel auf, den er bar gekauft hat.
Das werden sicher mehr Menschen sein, als du dir scheinbar vorstellen kannst

Grundsätzlich zahle ich die meisten Dinge bargeldlos. Zumindest ich kaufe auch nicht ständig irgendwelche 30 € oder sonstwie teuren Artikel, dass es ein sonderliches Problem darstellen würde die Kaufbeläge abzulegen.

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Und bevor Brett13 es dir sagt: rein rechtlich braucht man den Kassenzettel nicht. Wenn man einen anderen Nachweis hat zb nen Zeugen der aussagt, das man den Belag an dem Tag dort gekauft hat, reicht das auch....
Das einzige was ich dazu sage, ist, dass man ohne Kaufbeleg rechtlich nicht wirklich gut dasteht. Ohne Beleg wird es rechtlich halt arg theoretisch.

Andere Leute mit in ein Problem hineinzuziehen, dass man ganz einfach damit verhindern kann in dem man Kaufbeläge aufhebt, ist sicher auch nicht mein Stil. Deshalb lege ich Kaufbeläge in eine große alte Zigarrenkisten und miste sie ab und an mal aus. Soviel kommt bei mir auch nicht zusammen. Bei den meisten anderen Menschen sich auch nicht...

Scheinbar hat meine Vermutung, dass sich die meisten Händler - und speziell der Händler um den es hier geht - eher unkompliziert bei Reklamationen verhalten auch in diesem Fall bestätigt.

Das dich die Info, dass zu der Reklamationsabwicklung ein Kaufbeleg gefordert wurde, dazu veranlasst solche Dinge:
Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Andersrum hatten sie jetzt eine gute "Ausrede" da du den zettel nicht mehr hattest. Sonst wäre Ihnen evtl ja was anderes eingefallen....
zu schreiben, ist für mich nicht nachvollziehbar

Grade in dem hier geschilderten Fall, wo sich der Händler laut "Maik & Schempf" sehr kundenfreudlich verhalten hat und nichts anderes wollte, als den Kauf durch einen entsprechenden Beleg bestätigt zu sehen. Eine Ausrede hat der Händler, bei dem hier vorliegenden Sachverhalt nun mal ganz sicher nicht nötig gehabt.
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