Zitat:
Zitat von stk
Naja. Eine Vermögenssteuer ist meist das erste, was manchen beim Thema "Sozialausgleich" einfällt, aber sicher aus gutem Grund abgeschafft worden. Denn durch diese ist man gezwungen, aus seinem Vermögen immer eine entsprechende Rendite zu erzielen. Wenn eine Kapitalgesellschaft mal ein oder zwei Jahre keinen Gewinn macht, besitzt sie vermutlich immer noch nahezu den selben Wert. Was macht der Gesellschafter deiner Meinung nach dann, um die Steuer auf sein Vermögen zu zahlen? Gewinnrücklagen im Unternehmen auflösen und ausschütten? Anteile verkaufen? Darlehen aufnehmen? Ich halte eine Steuer auf Gewinne für weitaus gerechter. Von mir aus dann halt auch ohne Abgeltungssteuer, sondern mit tatsächlichem persönlichen Steuersatz.
Die Gewerbekapitalsteuer wurde auch nicht ohne Grund abgeschafft.
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Aus Wikipedia:
- "Statt Immobilien, wie vom Urteil gefordert, höher zu bewerten und damit stärker zu besteuern, entschied sich die damalige Bundesregierung, die Vermögensteuer – auch wegen des damaligen Einkommensteuer-Spitzensatzes von 53% + Solidaritätszuschlag – nicht mehr zu erheben." -
Der Spitzensteuersatz wurde ja inzwischen ein ganz klein wenig gesenkt. Die damaligen Einnahmen von 9 Mrd. bei 300 Mio. Verwaltungskosten dürften wohl inzwischen auch deutlich höher liegen, da ja in den 13 Jahren seit Aussetzung gerade die großen Vermögen angewachsen sind. Da wäre wohl schon ein ganz ansehnlicher Teil der 50 Mrd. Neuschulden vermeidbar. Und das Argument es bringe nichts, weil der Aufwand zur Erhebung zu groß sei betrachte ich als vorgeschoben.
Mit Freibeträgen und Anrechnung von bestimmten Investitionen könnte man m.E. Härten vermeiden.