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AW: Spezielle Frage zur Rangliste nach TTRL in Bayern zur Rückrunde 10/11
Diese rund-mail ist mir zwar nicht bekannt, dennoch habe ich auf Anhieb gewisse Zweifel, ob der BTTV Vorstand Sport überhaupt die Kompetenz hat, derart weitreichende Änderungen der WO vorzunehmen. Nach § 31 Nr. 2.2 der BTTV-Satzung hat er zwar die Aufgabe, die WO zu "pflegen" und "auszulegen", aber bei der betreffenden Regelung (Sperrvermerke auch noch zu Beginn der Rückrunde) handelt es sich nicht um eine "Pflege" oder eine "Auslegung" der WO, sondern vielmehr um eine knallharte Änderung der WO.
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