Zitat:
Ursprünglich erstellt von Bow
Auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und es ist klar geregelt, daß mp3´s nach 24 h vom Datenträger zu löschen sind.
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@ Bow
Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, ein vermeidbarer Verbotsirrtum, und um so einen wird es sich hier handeln, führt aber wenigstens zu einer fakultativen Schuldminderung gem. §17 S.2 StGB

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Könntest Du mir bitte auch sagen wo "klar geregelt ist, daß mp3´s nach 24h vom Datenträger zu löschen sind"? Ein solches Gesetz kann ich mir bei der atemberaubenden Geschwindigkeit der deutschen Gesetzgebung kaum vorstellen. Aber ich lasse mich gerne belehren.