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Alt 24.11.2010, 11:13
tt-trommler tt-trommler ist offline
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AW: Anwesenheitspflicht bei Meisterschaftsspiel

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Kommt darauf an worauf genau Du Dich beziehst. Wenn es um die Mitwirkung am Mannschaftskampf geht, dann kann die Regelung sogar noch lockerer sein, siehe z.B. RL/OL-Ordnung:
RLO-DTTB E 5.5.3
Der Einsatz eines Spielers in Mannschaftskampf der RL oder OL ist dann regelgerecht, wenn er bei mindestens einem Einzel oder Doppel mitwirkt und dieses auch in die Wertung eingeht. Dies gilt auch für verspätet eintreffende Spieler. Eine Mitwirkung im Sinne dieser Bestim mung ist schon dann gegeben, wenn der im Einzel oder Doppel aufgestellte Spieler bei der Begrüßung anwesend ist oder andernfalls sein Einzel oder Doppel frühestens nach dem ersten Aufschlag, selbst ohne Angabe von Gründen, beendet.
Ich hatte mich nur auf das "früher Gehen" bezogen -das gleiche gilt natürlich auch für das "später kommen" - solange das Spiel läuft bzw. in die Wertung eingehen kann.

Es soll ja schon Fälle gegeben haben (bzw. hat es sogar auf 2.BL-Ebene) bei denen eine komplett angetretene Mannschaft alle Spiele abgeschenkt hat bevor ein Spieler (ich meine mich zu erinnern im Mittelpaarkreuz) auftauchte und dann nicht mehr mitwirken konnte.
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