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AW: Verbands- und Landesligen 2010/11
Vielleicht noch ein paar Bemerkungen, da Einzelne in der Diskussion um D 3.1 hier wieder Kriterien mit einfließen lassen, die bei der rechtlichen Betrachtung keine Rolle spielen können:
Es kommt mit Sicherheit bei der Anwendung und Beachtung von D 3.1 der Wettspielordnung nicht darauf an, ob man es persönlich in Pulsnitz und Bautzen für sinnvoll hält und man gern darauf verzichten würde, wenn ein Spieler einen Ball spielt und einem dann die Hand herüberreicht und aufgibt. Es gibt in der deutschen Rechtordnung immer wieder genug Beispiele dafür, dass Gesetze einem persönlich nicht gefallen. Für die Abgrenzung der Mitwirkung ist gerade aber der Akt des aktiven Einstiegs in den Wettkampf von Bedeutung. Eine andere Möglichkeit der Abgrenzung gibt es nicht, da kann uns auch keine Neuregelung bzw. Konkretisierung in der Wettspielordnung weiterhelfen. Formalrechtlich hat man also in Großnaundorf also den Fehler gemacht, dass der Akt der Mitwirkung nachweislich nicht stattgefunden hat. Außerdem hat man hier im Forum auch danach noch erklärt, dass dies nie beabsichtigt gewesen war.
Es kann in der Anwendung der Regelung auch nicht danach gehen, ob die Großnaundorfer durch ihrem "Strohmann" einen echten Vorteil hatten oder nicht. Da gibt es im Nachhinein kein Ermessen, ob man die Regelung vielleicht hier nicht aber dann angewendet hätte, wenn die Großnaundorfer doch gepunktet hätten. Auch ein Verweis darauf, dass der STTV doch gewillt ist, hier eine konkretere Regelung in die Wettspielordnung aufzunehmen, hilft für diesen Fall nicht. Für die beiden Spiele gilt die momentan gültige Wettspielordnung und die ist aus meiner Sicht, was die aktive Mitwirkung betrifft, eindeutig.
Wenn Juristen in der Auslegung einer gesetzlichen Regelung unsicher sind, dann schaffen sie auch sehr gern einen Präzedenzfall, den sie dann zu Gericht tragen. Diesen Fall haben uns hier dankenswerter Weise die Großnaundorfer geliefert.
Was einem an diesem Vorgang verärgert ist, dass man hier im Forum das vorgehen der Großnaundorfer als taktische Meisterleistung verkauft und man dann von offizieller Seite in Ohnmacht vor der bestehenden Rechtslage, dies auch für richtig erklärt. An dieser Stelle seien die Sportfreunde aus Görlitz gegrüßt, die leider seit einigen Spielen ohne ihre Nummer 1 spielen müssen und denen sicher nicht mal ansatzweise in den Sinn kam, Nr. D 3.1 so absurd auszulegen und Sportfreund Rönisch aufzustellen. Wenn das Bespiel von Großnaundorf nun aber Schule macht und von offizieller Seite des STTV dafür auch noch Rückendeckung gegeben wird, dann Fallen mir und sicher auch vielen anderen ganz neue taktische Varianten für die Rückrunde ein.
Ich bleibe also ganz klar bei zwei Mal 15:0.
Den verletzten Sportfreunden wünsche ich aus Dresden eine schnelle Genesung!
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