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Alt 25.11.2010, 12:19
Hdd Hdd ist offline
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AW: Anwesenheitspflicht bei Meisterschaftsspiel

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
[B]Wie man unschwer lesen kann beziehen sich die Strafbestimmungen darin ausschließlich auf den Zeitraum zwischen dem ersten Aufruf und dem letzten gespielten Ball. Darüber hinaus auch nur auf einheitliche Trikots und Spielfeldbegrenzungen und Zähltafeln.
Die automatischen Strafen schließen aber andere Strafen nicht aus (A17.1). Wenn ich Deinen Argumenten folge, dürfte es auch nicht geahndet werden, wenn eine Mannschaft nach einer Niederlage (also nach dem letzten Ballwechsel) den Gegner verprügelt.
Der erste Satz von A17 lautet: Zuwiderhandlungen gegen die WO ...werden geahndet. Wenn man unter "Aufstellung beider Mannschaften nach dem Spiel" eine vollständige Aufstellung versteht (das ist für mich nicht klar), liegt sicher eine Zuwiderhandlung gegen die WO (G6.2) vor, wenn ein Spieler nicht mehr anwesend ist und müsste daher wie auch immer geahndet werden.
PS. Natürlich würde ich es nicht im Spielbericht vermerken, wenn ein Spieler zur Verabschiedung nicht mehr anwesend ist. Aber wenn ein Verein das einmal machen und der Staffelleiter daraufhin eine Ordnungsstrafe verhängen würde, könnte ich das akzeptieren.
Gruss Hdd
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