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Arbeitsrecht - studentische Aushilfen
Hallo zusammen,
ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund von mir.
Er fängt jetzt bei einer neuen Firma als studentische Aushifle an.
Im Gespräch hat er sich darüber beschwert, dass sie ihm Leistungen laut Tarifvertag (Weihnachstgeld/Urlaubsgrati) nicht zahlen wollen, da er als studentische Auhilfe keinen Anspruch darauf hätte.
Ich habe ihm dann bestätigt, dass die Firma richtig handeln würde, da studentische Aushilfen hier eine Ausnahme darstellen. Jede "normale" Aushilfe wäre im Tairfvertrag integriert, studentische Aushilfen nicht. Da war ich mir eingentlich sehr sicher.
Einige Wortwechsel später bin ich mir nicht mehr so sicher...
Mhh kennt sich da jemand aus? Wie schaut es nun wirklich aus?
Studentische Aushilfen stellen doch eine Ausnahme da, da ihre Tätigkeit nicht ihre Haupttätigkeit ist - die ist das Studium.
Daher sind sie nicht im Tarifvertrag und auch eine befristete Vertragsverlängerund ist doch ohne Angabe von Gründne mehrfach möglich, oder?
Grüße
Benjamin
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ich habs versucht, aber ich bin einfach zu schlecht um ohne lange noppen zu gewinnen...
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